Stand: Juli 2026 · B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Projekte
Diese AGB sind für individuelle Projekte mit Unternehmen gedacht. Sie bilden den Rahmen für klare Angebote, Abnahme, Change Requests, Nutzungsrechte, Drittanbieter und Datenschutz. Die jeweils einbezogene Fassung wird vor Vertragsschluss im Angebot benannt.
Hinweis zur Prüfung
Die AGB gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Leistungsart, Abnahme, Nutzungsrechte, Haftungsrisiken und Datenschutz können je Projekt zusätzliche Vereinbarungen erfordern. Eine rechtliche Prüfung des konkreten Vertrags bleibt empfohlen.
Im Angebot wird immer der konkrete AGB-Stand genannt.
Die AGB werden vor Annahme als Link oder Anlage zugänglich gemacht.
Leistungsumfang, Abnahmekriterien und Change-Request-Regeln stehen im Angebot.
Bei personenbezogenen Kundendaten wird vor Projektstart ein AVV-Check durchgeführt.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für individuelle B2B-Projekte der HeWo Systems GbR, Elbchaussee 17, 22765 Hamburg (nachfolgend „HeWo Systems“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie betreffen insbesondere Automatisierung, individuelle Apps, Systemverbindungen, Beratung und projektbezogene digitale Lösungen.
Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sind nicht Teil des regulären Angebots. Abweichende Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem schriftlich bestätigten Change Request gehen diesen AGB vor.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem gemeinsam bestätigten Projektplan. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Erweiterungen oder Integrationen sind nicht geschuldet.
HeWo Systems darf geeignete technische Mittel, Frameworks, Automatisierungsplattformen und Drittanbieter-Dienste einsetzen, sofern dies mit der vereinbarten Leistung und den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Testdaten, Freigaben und Inhalte bereit, die für die Umsetzung erforderlich sind.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, unvollständige Informationen oder verspätete Freigaben entstehen, können Termine und Aufwand beeinflussen.
4. Umsetzung, Abnahme und Change Requests
Projekte werden anhand der vereinbarten Anforderungen umgesetzt. Soweit eine Werkleistung vereinbart ist, stellt HeWo Systems sie nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Der Kunde erklärt die Abnahme, wenn die Leistung im Wesentlichen den vereinbarten Abnahmekriterien entspricht. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Änderungswünsche, neue Funktionen oder Erweiterungen nach Angebotsannahme werden als Change Request behandelt und vor Umsetzung in Textform mit Aufwand, Zeitplan und Vergütung bestätigt.
5. Vergütung und Zahlungsfristen
Vergütung, Zahlungsplan und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen, Meilensteine oder monatliche Wartungs- und Supportpauschalen vereinbart werden.
6. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an der für ihn erstellten Lösung. Der Umfang der Rechte richtet sich nach dem Projektzweck und der jeweiligen Vereinbarung.
Vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen, allgemeines Know-how und wiederverwendbare Bausteine von HeWo Systems bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei HeWo Systems oder den jeweiligen Rechteinhabern.
7. Drittanbieter, Hosting und Verfügbarkeit
Soweit Projekte auf Diensten Dritter beruhen, gelten zusätzlich deren Bedingungen, technische Grenzen, Preise und Verfügbarkeiten. HeWo Systems haftet im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 nicht für Umstände, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
Erforderliche Accounts, Lizenzen, API-Schlüssel oder laufende Drittanbieter-Kosten trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8. Wartung und Support
Wartung, Monitoring, Weiterentwicklung oder laufender Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ohne Wartungsvereinbarung endet das Projekt grundsätzlich mit Abnahme und Übergabe.
Sicherheitsupdates, Anpassungen an Drittanbieter-Schnittstellen oder neue Anforderungen können als separates Angebot oder Change Request umgesetzt werden.
9. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB oder das jeweilige Angebot keine wirksame abweichende Regelung enthalten. Der Kunde informiert HeWo Systems nachvollziehbar über auftretende Mängel und ermöglicht eine Prüfung und Nachbesserung.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Lösung wegen nachträglicher Änderungen durch den Kunden, ungeeigneter Betriebsumgebung, fehlender Mitwirkung oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten nicht wie erwartet funktioniert.
10. Haftung
HeWo Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11. Datenschutz und AVV
Verarbeitet HeWo Systems personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach diesem Vertrag.
Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Qualität und Bereitstellung der von ihm gelieferten Daten verantwortlich, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und weitere kaufmännische Regelungen können im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Aktuelle Vertragsfassung anfragen
Für Angebote zählt die jeweils im Angebot genannte Fassung. Bei Fragen zur aktuellen Version oder zu einem konkreten Projekt schreibt uns direkt.
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